Beamter ist, wer zu einem Dienstherrn in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Dienstherrenfähigkeit haben neben dem Bund, den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen), sofern letztere hierzu durch ein Gesetz ermächtigt sind. Wichtig für alle Verwaltungen im gesamten Bundesgebiet ist, dass insbesondere Personalabteilungen einen guten Überblick über das gesamte Beamtenrecht bekommen.

Im Seminar „Grundlagen des Beamtenrechts“ geht es um folgendes:

  1. Einführung in das Beamtenrecht
    • Definition und Zweck des Beamtenrechts
    • Wesentliche Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten
  2. Rechte und Pflichten von Beamten
    • Dienst- und Treuepflicht
    • Besoldung und Versorgung
    • Beihilfe und Fürsorgepflicht des Dienstherrn
  3. Beamtenstatusgesetz und weitere rechtliche Grundlagen
    • Überblick über das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
    • Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TvöD)
  4. Disziplinarrecht für Beamte
    • Disziplinarmaßnahmen und -verfahren
    • Rechtsschutz für Beamte bei Disziplinarmaßnahmen
  5. Aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht
    • Reformen und Änderungen im Beamtenrecht
    • Einfluss von Digitalisierung und Globalisierung auf das Beamtenrecht
  6. Praxisbeispiele und Fallstudien
    • Bearbeitung von konkreten Fällen aus dem Beamtenrecht
    • Diskussion und Austausch über Lösungsansätze

Ferner bieten wir zusätzlich das Seminar Beamtenrecht intensiv (2 Tage) an.