Immer häufiger wird die öffentliche Verwaltung mit dem Thema „Prostitution“ konfrontiert. Gewerbetreibende kommen dazu immer wieder auf nahezu „neue Ideen“, gewerblich tätig zu sein.

Im Seminar geht es vor allem darum, ob das „Prostitutionsschutzgesetz“ tangiert wird oder ob es sich um eine herkömmliche Gewerbeanmeldung handelt, die das entsprechende Gesetz nicht tangiert. Ferner sind Schwerpunkte des Seminars: 

  • Einführung ins Prostituiertenschutzgesetz: Ziel und Hintergrund
  • Kernpunkte und Regelungen des ProstSchG
  • Anforderungen an Prostituierte und Prostitutionsbetriebe zur Registrierung
  • Bedeutung der Gesundheitsberatung und -untersuchung gemäß Gesetz
  • Maßnahmen im ProstSchG zum Schutz vor Ausbeutung und Zwangsprostitution
  • Rolle der Kommunen und Behörden bei der Bekämpfung von Menschenhandel im Prostitutionsmilieu
  • Regelungen zu Arbeitszeit, Hygiene, und Sicherheit in Prostitutionsbetrieben
  • Verantwortlichkeiten von Betreibern und Arbeitnehmern gemäß ProstSchG
  • Interbehördliche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Gesundheitsämtern und Beratungsstellen im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes
  • Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Prostituierte
  • Maßnahmen zur Überwachung und Umsetzung der Bestimmungen des ProstSchG
  • Sanktionen bei Verstößen und Ausblick auf mögliche Entwicklungen im Prostitutionssektor

Ferner werden spezielle Fälle besprochen, u.a.:

  1. Prostitution über das Internet (Anbieten einer digitalen Leistung / Anbieten einer Präsenz-Leistung durch Verabredung)
  2. Anbieten von sog. Dolls (Liebespuppen) als Versandlösung und in Präsenzsituation, möglicherweise in eigener Wohnung)
  3. Telefonsex
  4. Anbieten von selbstproduzierten Filmen auf entsprechenden Plattformen
  5. Verkaufen von Wäscheteilen
  6. Eröffnung eines Bordellbetriebs
  7. Straßenprostitution
  8. Illegale Wohnungsprostitution
  9. Table-Dance-Bars / Striptease-Bars
  10. Prostitutionsveranstaltungen
  11. Prostitutionsfahrzeuge (Wohnmobile auf einschlägigen Landstraßen oder Waldwegen)
  12. Besondere, weitere Gewerbearten

Im Seminar werden beide Sichtweisen behandelt (die Sichtweise des Gewerbetreibenden und die Sichtweise der Verwaltung). Ferner soll das Seminar den Umgang der Verwaltung mit besonderen Gewerbearten schulen.