Das Seminar „Prüfungsrecht“ bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an Prüfungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung. Die Teilnehmenden erhalten fundiertes Wissen zur rechtlichen Handhabung von Prüfungen, insbesondere im Hinblick auf Prüfungsbescheide, Verfahrensregeln und Rechte der Prüfungsteilnehmer. Dabei werden typische Fehlerquellen und Möglichkeiten der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten thematisiert. Praxisnahe Beispiele und Fallstudien unterstützen den Transfer in den Berufsalltag
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung, die mit der Durchführung, Überwachung und Bewertung von Prüfungen befasst sind, insbesondere in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung sowie Rechtsabteilungen. Führungskräfte und Sachbearbeiterinnen, die Prüfungsverfahren begleiten oder gestalten, erhalten wertvolle Anregungen zur rechtskonformen Umsetzung.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Prüfungsrechts
- Rechtliche Anforderungen an Prüfungsverfahren
- Gestaltung von Prüfungsbescheiden
- Prüfungsfehler und rechtliche Konsequenzen
- Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen
- Rechte der Prüflinge und Prüferinnen
- Praxisbeispiele und Fallstudien aus der Verwaltung
Lernziele:
Die Teilnehmenden erlangen ein vertieftes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen des Prüfungsrechts und lernen, Prüfungsverfahren rechtssicher zu gestalten. Sie entwickeln die Fähigkeit, Prüfungsbescheide korrekt zu erstellen und Konflikte im Rahmen von Prüfungsverfahren professionell zu lösen. Das Seminar zielt darauf ab, rechtliche Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden, um reibungslose und faire Prüfungen sicherzustellen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorgaben im Prüfungsrecht
- Vermeidung typischer Fehlerquellen bei Prüfungen
- Souveräner Umgang mit Widersprüchen und Beschwerden
- Förderung fairer und transparenter Prüfungsverfahren
- Praxistransfer durch Fallstudien und Beispiele aus der Verwaltung
- Erhöhung der Rechtssicherheit für die eigene Behörde