Der Einspruch nach § 67 OWiG ist ein Rechtsbehelf des Bußgeldverfahrens gegen den Bußgeldbescheid. Einen unzulässigen Einspruch verwirft die Verwaltungsbehörde. Der zulässige Einspruch hingegen hindert den Eintritt der Rechtskraft und damit die Vollstreckbarkeit und eröffnet das Zwischenverfahren der Verwaltungsbehörde. Hält die Behörde damit den Bußgeldbescheid aufrecht, gibt sie die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. In diesem Seminar führen wir praxisgerecht durch die einzelnen Verfahrensschritte.

Schwerpunkt des Seminars sind ferner:

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und gleichgestellte Bescheide
  • Einspruchsberechtigung
  • Einlegung und Form des Widerspruchs, Verzicht und Rücknahme
  • Einspruchsfrist
  • Das Verfahren nach zulässigem Einspruch
  • Übersendung der Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht
  • Verfahren der Staatsanwaltschaft
  • Verfahren vor dem Amtsgericht