Ablöseberechnung nach der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV)

Immer wieder erreichen uns Anfragen diverser Verwaltungen zu diesem Thema. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, ein eigenes Seminar dazu ins Leben zu rufen. In diesem Seminar geht es um die Kostentragung einzelner Kreuzungsbeteiligte hinsichtlich der Ablösesumme. Das neue Seminar wird in Absprache mit Juristen und (Bau-) Physikern durchgeführt. Ablöseberechnungen sind umfassend und hinreichend dezidiert durchzuführen. Dies erfordert bei vielen Verwaltungen entsprechenden Sachverstand in dieser komplexen Thematik. Die Teilnehmenden erhalten dazu die „Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV))“ sowie die „Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien - RL ABBV)“. Hintergrund und Brisanz dieses Seminars ergeben sich aus der Tatsache, dass jener Kreuzungsbeteiligte, der durch eine Änderung oder einen Neubau entsprechende Mehrkosten verursacht, eben diese vom anderen Kreuzungsbeteiligten erstattet bekommt. Umgekehrt erstattet der erhaltungspflichtige Kreuzungsbeteiligte dem anderen die Vorteile, die er aus der Änderung der Anlage zieht (sog. Vorteilsausgleich).