Das Bundesverfassungsgericht fällt weitreichende Entscheidung bzglüglich Sanktionsrecht

Die Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern sind teilweise verfassungswidrig. So entschied das BVerfG. (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. (1-225)). Diese weitreichende Entscheidung dürfte auf Fachanwälte für Sozialrecht, für Jobcenter und Leistungsträger eine weitläufige Ausstrahlung haben.

Das Urteil finden Sie in voller Länge unter folgendem Link: www.bundesverfassungsgericht.de/...