Das gefundene Segelboot

icht selten müssen Verwaltungen, insbesondere wenn diese an einem See oder Meer lokalisiert sind, sich mit einem gefundenen Boot auseinandersetzen.

Die Fundsache ist nicht unumstritten. Folgender Fall zur Verdeutlichung:

A findet auf einem großen, deutschen See ein dort treibendes Segelboot. Tagelang trieb es dort herrenlos herum, als A sich diesem annahm. Er schleppte es in den nächsten Hafen und versicherte sich bei der zuständigen Behörde, ob er dieses behalten dürfe.

Als der Eigentümer nach einer Weile erfuhr, dass sein Segelboot wohl durch einen Dritten veräußert werden sollte, wollte er es aus dem besagten Hafen abtransportieren lassen. Das Boot ist zwischenzeitlich allerdings von A bereits verkauft worden.

Final war nun bekannt, wer Eigentümer und wer Besitzer des Bootes gewesen war.

Der Besitzer musste sich später wegen Fundunterschlagung verantworten, der Eigentümer hatte ferner auch zivilrechtliche Schritte gegen den Verkäufer angekündigt; der Verkaufspreis sollte an ihn erstattet werden.