Die Bundesregierung hat beschlossen, die SGB II-Regelsätze (Umgangssprachlich Harz 4) ab Januar 2020 zu erhöhen

Ab dem 01.01.2020 steigen die SGB II-Regelsätze auf monatlich wie folgt:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende auf 432 Euro
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften auf 389 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) auf 345 Euro
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern auf 345 Euro
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 328 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 308 Euro
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren auf 250 Euro

Zusätzlich werden Wohngeldzahlungen erhöht. Damit lohnt sich eine genaue Prüfung der Voraussetzungen, da mit der Erhöhung der Wohngeldzahlungen viele ALG I-Empfänger mit ergänzendem Wohngeld aus dem SGB II-Bezug herausfallen.