Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% sinkt auf 16 %, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 %. Das Ziel ist demnach, der Konjunktur wieder Aufschub zu verleihen.
Händler und Dienstleister sollen die niedrigere Mehrwertsteuer grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, so dass Waren und Dienstleistungen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch regelmäßig nicht verpflichtet.
Die Kommunalakademie Deutschland gibt den geringeren Mehrwertsteuersatz selbstverständlich an sämtliche Vertragspartner weiter.
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