Wer mit geringem Einkommen im Eigenheim lebt, kann gegebenenfalls einen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gilt dies auch für Personen oder Familien, die nicht im Hartz-IV-Bezug sind, wenn sie etwa für das Befüllen des Öltanks hohe Kosten zu stemmen haben (Az.: B 14 AS 20/18 R).