Neuster Trend: Rechtlicher Umgang der Kommune mit dem „Magnetfischen“ und „Sondeln“

Uns erreichen jüngst Anfragen zum sog. „Magnetfischen“ und „Sondeln“, doch was ist darunter zu verstehen und wie gehen Gemeinden und Kommunen damit um?

Zunächst sind die Begrifflichkeiten darzustellen:

Unter „Magnetfischen“ versteht man das Heimsuchen einer Brücke über einen Fluss oder über ein stehendes Gewässer. Es werden Starkmagneten ins Wasser (befestigt an Seilen) heruntergelassen, welche das Wasser durchziehen und magnetische Dinge an die Wasseroberfläche durch Hochziehen befördern. Durch das „Social Media“ werden viele Nacharmer motiviert in allen Teilen der Bundesrepublik, magnetische Dinge aus Binnengewässern und Flüssen zu bergen. Eben dieses Hobby birgt Gefahren in sich: Das (nicht beabsichtigte) Bergen von Kriegsmonition bis hin zu Handgranaten, Diebesgut und Beweismitteln zu einer erfolgten Straftat kann dem Anwender ein strafrechtlich relevantes Verhalten unter Umständen unterstellen.

Daher ist nahezu jeder Fund anzuzeigen. Relevanter ist jedoch, dass das Magnetangeln u.U. verboten sein kann, solange keine Nachforschungsgenehmigung vorliegt. Auf das Suchen ohne Fundergebnis kommt es mithin nicht an (Stichwort: Unternehmensdelikt). Nicht selten werden Tresore, markante Schlüssel, Schmuck, Geld und Altschrott (Fahrräder), Geldkassetten und Nostalgiker gefunden und durch den Magnetfischer verkauft.

Unter „Sondeln“ versteht man das Aufspüren metallischer Gegenstände im Boden. Bei Ausschlag der Sonde wird an entsprechender Stelle gegraben und der metallische Gegenstand zu Tage befördert.

Funde sind ebenfalls anzuzeigen. Insbesondere Denkmalschutzbehörden und entsprechende Behörden sind zu informieren. I.Ü. gilt bereits gesagtes zum Magnetfischen analog.

Ferner könnten Besitz- und Eigentumsrechte einzelner und entsprechende, landesrechtliche Genehmigungen dem Hobby entgegenstehen. Die rechtliche Situation ist behördenseitig umfassend zu Prüfen. Insbesondere an Stränden stellt das „Jammern“ der entsprechende Sonde eine Ruhestörung dar.

Sondengänger versprechen sich durch das „Sondeln“ verlorenen Schmuck, Geld und andere Gegenstände zu finden, um diese zu Geld zu machen. Jedoch auch unbekannt harmlos aussehende Gegenstände könnten gefährlich sein. Insbesondere Handgranaten, Sprengköpfe oder Monitionsdepots aus dem 2. Weltkrieg, welche zumeist vom Sondengänger als harmlos verkannt werden sind hierbei zu nennen.