Das Grundlagenseminar "Medizinrecht" vermittelt fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und Strukturen des Medizinrechts. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über zentrale Themen wie das Arzt-Patienten-Verhältnis, Haftungsrecht, Berufsrecht der Ärzte sowie Aspekte des Sozialversicherungsrechts. Im Vordergrund steht die Vermittlung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die das Gesundheitssystem regeln, um eine sichere und rechtskonforme Arbeit im medizinischen Umfeld zu gewährleisten.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende von öffentlichen Verwaltungen, die mit medizinrechtlichen Fragestellungen betraut sind, etwa im Gesundheitsamt, in sozialrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Bereichen. Es eignet sich ebenfalls für Jurist:innen, die in diesem Themenfeld tätig sind, sowie für Führungskräfte in öffentlichen Gesundheits- oder Sozialbehörden.
Details zum Inhalt:
- Einführung in das Medizinrecht und seine Quellen
- Arzt-Patienten-Verhältnis: Rechte und Pflichten
- Berufsrecht der Ärzte und medizinischen Berufe
- Medizinische Aufklärung und Einwilligung
- Haftungsrecht: Medizinische Behandlungsfehler
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte im Gesundheitswesen
- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Datenschutz im Gesundheitswesen
Lernziele:
Die Teilnehmenden erlangen fundierte Kenntnisse über das Medizinrecht und dessen Anwendungsbereiche. Sie lernen, medizinische und rechtliche Fragestellungen korrekt zu analysieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu agieren. Darüber hinaus erwerben sie die Fähigkeit, rechtliche Probleme im medizinischen Kontext frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu bearbeiten. Die rechtssichere Handhabung von Aufklärung, Einwilligung und Haftung steht dabei im Fokus.
Vorteile und Nutzen:
- Fundierte Kenntnisse des Medizinrechts
- Rechtssicherer Umgang mit medizinrechtlichen Fragestellungen
- Besseres Verständnis des Arzt-Patienten-Verhältnisses
- Vermeidung von Haftungsrisiken
- Kenntnisse im Berufsrecht der medizinischen Berufe
- Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Anforderungen im Gesundheitswesen
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und medizinischen Einrichtungen