Im deutschen Sprachgebrauch werden unbemannte Luftfahrzeuge umgangssprachlich als „Drohnen“ bezeichnet und sind vielen Menschen als bloße Freizeitbeschäftigung bekannt. Die zunehmende gewerbliche Nutzung sowie die freizeitorientierte, private Nutzung von Drohnen und aufzeichnungsfähigen Modellflugzeugen werfen neue rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraumes sowie dem Schutz und der Wahrung der Privatsphäre auf.

Das Seminar soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeglicher Verwaltungen schulen, juristische Problematiken zu erkennen und mit diesen gezielt umzugehen, Gefahren zu erkennen und Vorteile zu sehen.

Dieses Seminar schult Sie praxisorientiert anhand von Fällen zum juristischen Umgang mit Drohnen in Ihrer Gemeinde.

Schwerpunkte des Seminares sind ferner:

  • Klassifikation der „Drohne“ und / oder des Modellflugzeugs, insbesondere Quadrokopter- „Drohnen“ nach ICAO-Definition sowie deutscher Rechtsprechung dazu
  • umfassende Darstellung der gesetzlichen Lage
  • ziviler Einsatz der Drohnen in der Gemeinde
  • Dokumentationsaspekte
  • Umweltschutzaspekte
  • Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft
  • Einsatz von Drohnen in der unternehmerischen Logistik
  • Einsatz von Drohnen zu Medienzwecken
  • Einsatz als „Drohnen-Feuerwerk“; sog. Drohnenlichtershows
  • Sicherheits- und Vorsorgefragen durch Polizei
  • Einsatz im Rettungs- und Gesundheitswesen
  • Wissenschaftlicher Einsatz zur Archäologie sowie Flur- und Vogelkunde
  • Grundsätze der ICAO (International Civil Aviation Organization)
  • Rechtliche Grundlagen des § 21 a bis 21 f der Luftverkehrs-Ordnung (LVO)
  • Rechtliche Grundlagen zur Anfertigung von Luftbildern
  • Rechtliche Problemkreise bei ziviler Nutzung
  • Drohnen im Recht der Fotografie (u.a. Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit)
  • Ziele der neuen Drohnen-Verordnung