Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für Unternehmensführung und -struktur aus behördlicher Sicht. Es umfasst Vorschriften zu Handelsgeschäften, Unternehmensformen, Gründung, Haftung und Unternehmensführung. Das Registerrecht umfasst die Rechtsnormen und -regeln in Bezug auf die öffentlichen Register.