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Mietrecht

Das (Gewerbe-)Mietrecht aus behördlicher Sicht regelt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in gewerblichen Mietverhältnissen. Es umfasst die Kontrolle von Vertragsbedingungen, Mietpreisbindungen und Nutzungsvorgaben, um faire Geschäftsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Parteien zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Der Dozent hat das Thema interessant vermittelt. Man konnte viele Informationen für die tägliche Praxis mitnehmen.

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

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