Das (Gewerbe-)Mietrecht aus behördlicher Sicht regelt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in gewerblichen Mietverhältnissen. Es umfasst die Kontrolle von Vertragsbedingungen, Mietpreisbindungen und Nutzungsvorgaben, um faire Geschäftsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Parteien zu gewährleisten.