Gesunde und sichere Lebensmittel haben für den Verbraucher höchste Priorität. Die Hauptverantwortung trägt dafür das Lebensmittelunternehmen. Unter den Begriff Lebensmittelunternehmen werden nach europäischem Recht alle Unternehmen gefasst, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Ob die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleistet ist, wird von den amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft. Die zuständigen Behörden wachen darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden.
Das Lebensmittelrecht geht von der Primärverantwortung der Lebensmittelwirtschaft aus. Lebensmittelunternehmen müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass einwandfreie Erzeugnisse hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert durch risikobasierte, regelmäßige Überwachung die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Zentrales Dachgesetz im Bereich des Lebensmittelrechts ist in Deutschland das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (LFGB). Das LFGB verfolgt entlang der gesamten Lebensmittelkette einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen nach dem Motto "Vom Acker bis zum Teller". Roland Prinz, 03.02.2022