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Neues Risikoeinstufungssystem im Güterkraftverkehr

Neues Risikoeinstufungssystem im GüterkraftverkehrSeit 2026 gelten neue Vorgaben für die risikoorientierte Überwachung von Güterkraftverkehrsunternehmen. Eine zentrale Neuerung ist das in § 16a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelte allgemeine Risikoeinstufungssystem.

Verkehrsunternehmen werden dabei anhand ihres individuellen Risikoprofils bewertet. Berücksichtigt werden unter anderem Anzahl, Häufigkeit und Schwere relevanter Verstöße. Die Risikoeinstufung wirkt sich darauf aus, wie häufig und intensiv ein Unternehmen kontrolliert wird. Auch Kontrollen ohne festgestellte Verstöße sowie weitere Faktoren können in die Bewertung einfließen.

Grundlage des Systems sind neben dem GüKG verschiedene europäische Regelungen. Die Berechnung erfolgt nach unionsweit festgelegten Kriterien. Gleichzeitig werden relevante Daten zwischen den beteiligten Behörden ausgetauscht und für die Risikobewertung verarbeitet.

Für Genehmigungs-, Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsbehörden ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Kontrollpraxis. Neben der rechtlichen Bewertung von Verstößen gewinnen die Berechnung des Risikoprofils, die zugrunde liegenden Daten und deren Auswirkungen auf zukünftige Kontrollen an Bedeutung.

Mit der Neuregelung wird die Überwachung des Güterkraftverkehrs stärker daten- und risikoorientiert. Beschäftigte der zuständigen Behörden sollten daher mit der Funktionsweise des Risikoeinstufungssystems und seinen praktischen Auswirkungen vertraut sein

Weitere Informationen finden Sie in der Seminarbeschreibung. Das neue Risikoeinstufungssystem (GÜVK)

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