Die Beteiligung von Personalrat, Gleichstellungsbeauftragter und Schwerbehindertenvertretung ist bei zahlreichen personellen und organisatorischen Maßnahmen in Behörden zu berücksichtigen. Unterschiedliche Beteiligungsrechte, Zuständigkeiten, Verfahrensschritte und Fristen müssen dabei ebenso beachtet werden wie datenschutzrechtliche Anforderungen. Eine frühzeitige und rechtssichere Einbindung der Interessenvertretungen trägt dazu bei, Verfahrensfehler und Konflikte zu vermeiden.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung verschiedener Interessenvertretungen in Behörden. Die Teilnehmenden lernen, Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen, Eingruppierungen und Änderungen der Arbeitszeit sicher einzuordnen. Weitere Schwerpunkte bilden Auswahlverfahren, Personalentwicklung, Dienstvereinbarungen sowie die Beteiligung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Anhand typischer Fallgestaltungen werden Verfahrensabläufe, mögliche Konflikte und häufige Fehler aus der Verwaltungspraxis behandelt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende in Behörden und öffentlichen Einrichtungen, die mit Personalangelegenheiten, Beteiligungsverfahren oder der Zusammenarbeit mit Personalrat, Gleichstellungsbeauftragter und Schwerbehindertenvertretung befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen
- Beteiligung des Personalrats bei personellen Maßnahmen
- Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen und Eingruppierungen
- Beteiligung bei Arbeitszeitregelungen und organisatorischen Maßnahmen
- Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten bei Auswahlverfahren und Personalentwicklung
- Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen und Personalmaßnahmen
- Beteiligung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Datenschutz und Schweigepflicht im Beteiligungsverfahren
- Verfahren, Fristen, Stufenverfahren und Einigungsstelle
- Voraussetzungen und Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Konfliktvermeidung durch frühzeitige und transparente Beteiligung
- Aktuelle Rechtsprechung und typische Verfahrensfehler
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen die Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte der verschiedenen Interessenvertretungen kennen und können diese bei personellen und organisatorischen Maßnahmen sicher berücksichtigen. Sie können Beteiligungsverfahren strukturiert durchführen, erforderliche Fristen und Verfahrensschritte beachten und typische Fehler vermeiden. Darüber hinaus gewinnen sie mehr Sicherheit bei der Zusammenarbeit mit Personalrat, Gleichstellungsbeauftragter und Schwerbehindertenvertretung.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Rechtssicherheit bei Beteiligungsverfahren
- Klare Einordnung der Zuständigkeiten verschiedener Interessenvertretungen
- Sicherer Umgang mit personellen und organisatorischen Maßnahmen
- Vermeidung typischer Verfahrens- und Beteiligungsfehler
- Rechtssichere Einbindung beim BEM
- Verbesserte Zusammenarbeit durch frühzeitige Beteiligung
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- BPersVG – Bundespersonalvertretungsgesetz
- SGB IX – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- BGleiG – Bundesgleichstellungsgesetz
- BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement




