Mitwirkung und Mitbestimmung des Personalrats unter Berücksichtigung der Novellierung
Das Bundespersonalvertretungsrecht ist Teil des kollektiven Arbeitsrechts und ermöglicht den Beschäftigten die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitsbedingungen innerhalb ihrer Dienststellen.
Die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des Personalrats werden in der Rechtsanwendung allgemein als kompliziert empfunden. Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes erfolgte eine umfangreiche Bereinigung sowie sprachliche und Redaktion der Überarbeitung der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung in der Bundesverwaltung. Bereits vorhandene Inhalte wurden neu strukturiert und geltende Rechtslage und Praxis in das Gesetz verankert.
Schwerpunkt dieses Seminars ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen für Rechtsanwender sowie die anschließende Vertiefung in die einzelnen Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände.