Gegenstand des Erschließungsbeitragsrechts ist die Geltendmachung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands, der den Kommunen für die Herstellung von Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen, Wege u.v.a.) entsteht. Der Erschließungsbeitrag ist eine einmalige Gegenleistung des Bürgers, der Nutzen aus den öffentlichen Anlagen zieht. Um wirksam eine Zahlungspflicht begründen zu können, muss der Beitragsbescheid rechtmäßig sein. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter(innen) in den Kommunen, die solche Bescheide rechtssicher erstellen wollen.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Begriffe, Abgrenzungen und Rechtsgrundlagen: Erschließungsbeitrag, Anliegerleistungen, Anschlussbeitrag, Straßenausbaubeitrag
  • formelle Rechtmäßigkeit, Aufbau und Gestaltung des Beitragsbescheids
  • Bekanntgabe des Bescheids, auch bei Ehegatten, Erbengemeinschaften und sonstigen Miteigentümern
  • Die Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Baugesetzbuch) nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften
  • gesetzliche Anforderungen an Erschließungsanlagen und der beitragsfähige Aufwand
  • Verteilung der Erschließungskosten auf die einzelnen Grundstücke
  • Behandlung der Hinterliegergrundstücke
  • Anrechnung von eigenen Erschließungsaufwendungen
  • Härtefallregelungen
  • Verjährungsfragen