Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt, ankauft, Leistungen anbietet, Bestellung auf Leistung aufsucht oder eine selbstständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Nicht selten trifft das Reisegewerbe auf Problematiken.
Im Vergleich zum stehenden Gewerbe, geht das Reisegewerbe vom Unternehmer aus, während im stehenden Gewerbe der Kunde an das Unternehmen herantritt.
Eine umfassende Kenntniserlangung ist im stehenden, im Reise-, sowie im Marktgewerbe maßgeblich zur Beurteilung, ob ein stehendes, ein Reise- oder ein Marktgewerbe vorliegt.

Das Seminar beschäftigt sich ferner mit folgenden Themen:

  • Erlaubnispflicht im Reisegewerbe
  • Handwerk im Reisegewerbe (Mobiler Friseur)
  • Verbotene Tätigkeiten im Reisegewerbe (§ 56 GewO)
  • Spezialfälle zum Reisegewerbe / Themenschwerpunkte
  • Reisegewerbefreie Tätigkeiten
  • Erteilung der Reisegewerbekarte
  • Versagung der Reisegewerbekarte

Das Seminar „das Reisegewerbe“ ist sehr praktisch aufgezogen. Wir arbeiten mit vielen Fällen und Fallbeispielen.
Das Reisegewerbe versteht sich als Erweiterungsseminar zum Seminar „Grundlagenkurs Gewerberecht“.