In vielen Kommunen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Doppelfunktion in ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie sind nicht nur dafür verantwortlich, gewerberechtliche Anmeldungen, Ummeldungen oder Anfragen zu erledigen, sondern auch für die langfristige Betreuung und Begutachtung der Betriebe. Wenn ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, insbesondere das Gaststättengewerbe, betrieben wird, sieht das Gesetz beispielsweise Untersagungstatbestände bei Unzuverlässigkeit des Gastwirts vor. Grundsätzlich hat die Gewerbebehörde dazu die Möglichkeit, das Gaststättengewerbe, welches sich auf Schank- und / oder Speisewirtschaft, einzuschränken.

Dazu gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen, die Berücksichtigung finden.

Ferner geht es im Seminar um folgendes:

  • Umsetzung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach GastG / Landesgesetz
  • Verstöße gegen Nichtraucherschutzgesetze
  • Die „besondere Gaststätte“
  • Umgang mit Diskotheken, Festzelten etc.
  • Umgang mit Spielgeräten (Grundzüge)
  • Ahndung gegen Verstöße des Jugendschutzrechts
  • Sperrzeitverstöße
  • Der Nachtbetrieb
  • Umgang mit Alkohol, Zigaretten, Filmveranstaltungen und Computerspielen
  • Umweltschutzrechtliche Aspekte / Müllentsorgung etc.

Bitte beachten Sie zunächst die Grundlagenseminare „Gewerberecht“ und „Gaststättenrecht“ und vor allem das Seminar zur „Gewerbeuntersagung“. Für vertiefende Information empfehlen wir das Seminar: „Ordnungswidrigkeiten im Gewerberecht / Gaststättenrecht“.