Ein Gastwirt, der seiner gastwirtschaftlichen Pflicht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr nachkommen kann, ist aus dem öffentlichen Raum stets dann zu entfernen, wenn Unzuverlässigkeitsgründe vorherrschen.
Die Feststellung der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 GastG erfordert unterschiedliche Maßstäbe und setzt diverse Problematiken voraus. Erklärtes Ziel ist die Konzessionsrücknahme.

In diesem Spezialseminar werden die unterschiedlichen Problematiken hinsichtlich der Unzuverlässigkeit beleuchtet.
Bestandteile sind ferner:

  • Gesetzliche Unzuverlässigkeitsgründe
  • Spezielle Unzuverlässigkeitsgründe
  • Nichteinhaltung der Vorschriften über Gesundheits- und Lebensmittelrecht
  • Nichteinhaltung des Arbeits- und Jugendschutzes
  • Gesetzlich nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe
  • Die Einflussnahme Dritter
  • Aufsichtspflichtverletzungen

Ferner wird die Konzessionsrücknahme besprochen.