Die Unzuverlässigkeit des Gastwirts im Gaststättenrecht nach § 4 Abs. 1 GastG
Ein Gastwirt, der seiner gastwirtschaftlichen Pflicht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr nachkommen kann, ist aus dem öffentlichen Raum stets dann zu entfernen, wenn Unzuverlässigkeitsgründe vorherrschen.
Die Feststellung der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 GastG erfordert unterschiedliche Maßstäbe und setzt diverse Problematiken voraus. Erklärtes Ziel ist die Konzessionsrücknahme.
In diesem Spezialseminar werden die unterschiedlichen Problematiken hinsichtlich der Unzuverlässigkeit beleuchtet.
Bestandteile sind ferner:
- Gesetzliche Unzuverlässigkeitsgründe
- Spezielle Unzuverlässigkeitsgründe
- Nichteinhaltung der Vorschriften über Gesundheits- und Lebensmittelrecht
- Nichteinhaltung des Arbeits- und Jugendschutzes
- Gesetzlich nicht geregelte Unzuverlässigkeitsgründe
- Die Einflussnahme Dritter
- Aufsichtspflichtverletzungen
Ferner wird die Konzessionsrücknahme besprochen.