Nicht selten kommt es bundesweit zu Problematiken hinsichtlich der gaststätten- und gewerberechtlichen Begutachtung von Shisha-Bars.
Aufgrund der gaststättenrechtlich unterschiedlichen Umgangssituation der gesetzlichen Lage und den Anforderungen, die sich an die Shisha-Betreibung stellt, geben entsprechende Ministerien teilweise gemeinsame Runderlasse heraus. Diese Ministerialblätter dienen als Grundlage einer Allgemeinverfügung durch die Stadtverwaltung oder einer entsprechenden Satzung.
Nicht selten stellt sich die Frage, ob eine Speisewirtschaft mit der Anmeldung der Shisha-Bar überhaupt möglich ist.

Dieses Seminar soll die entsprechenden Möglichkeiten erörtern, sofern Sie noch keinen Erlass zum Umgang mit Wasserpfeifen generiert haben.
Besteht der Erlass wird, dieser entsprechend im Seminar erörtert und mit entsprechenden weitergehenden Normen aufgezeigt.
Die Problematik wird durch gesetzliche Entscheidungen unterlegt und entsprechend aufgearbeitet.
Eine aktive Teilnahme ist wünschenswert, allerdings nicht notwendig. Sie erhalten ein umfangreiches Skript, sowie entsprechende gesetzliche Normen zuvor zugesendet.