Das Registerrecht umfasst jegliche Regelungen in Bezug auf das Verfahren und die Rechtsbehelfe in den öffentlichen Registern, z. B. des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters oder des Vereinsregisters. Es dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Die Wirksamkeit einer registerrechtlichen Anmeldung entsteht im Zeitpunkt des Zugangs beim sogenannten Registergericht.

Sämtliche Anmeldungen auf Grundlage des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes (RegVBG) erfolgen grundsätzlich elektronisch. Der Sachvortrag, welcher in der registerrechtlichen Anmeldung erfolgt ist, muss hierbei richtig sein. Maßgeblich anwendbares Recht ist das FamFG. Es legt hierbei fest, wie das entsprechende Verfahren erfolgt. Das Registergericht hört sachkundige Stellen gem. § 380 Abs. 2 FamFG an, setzt Fristen und trägt dann den Gegenstand der Anmeldung entweder nach § 38 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 382 FamFG ein oder weist ggf. den Antrag zurück.

Gegen diesen Zurückweisungsbeschluss kann dann eine Beschwerde beim Ausgangsgericht eingelegt werden.

Das Seminar beinhaltet ferner:

  • Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts, insbesondere juristischer Personen des Privatrechts
  • Das Verfahren im Registerrecht
  • Die GmbH
  • Die uG
  • Die AG
  • Der e.V.
  • Die OHG
  • Die KG und die GbR
  • Auszugsbeispiele des Handelsregisters
  • Auszugsbeispiele des Gewerberegisters
  • Auszugsbeispiele des Genossenschaftsregisters
  • Auszugsbeispiele des Partnerschaftsregisters
  • Auszugsbeispiele des Vereinsregisters