Die Haushaltsbewilligung gilt als das "Königsrecht" des Parlaments. Aufstellung eines Haushaltsgesetzes mit dem Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Kontrolle gehört zu dem grundlegenden "Handwerkszeug" des Parlamentariers. Das im "Training on the job" erworbene Wissen bleibt häufig lückenhaft, insbesondere wenn man eine professionelle Haushaltsabteilung des Finanzministeriums zum Gegenüber hat. Zur praktischen Durchsetzung der politischen Vorstellungen gehört aber auch die haushalterische Bereitstellung der Mittel.

Das umfassende Seminar zum Haushaltsrecht von Bund und Land vermittelt dem Parlamentarier und seinen Mitarbeitern umfassende Kenntnisse aus rechtlicher wie praktischer Sicht und lässt den Haushaltsplan nicht mehr als "das Buch mit sieben Siegeln" erscheinen.