„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“

Art. 28 Abs. 2 GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung und mithin auch das kommunale Wahlrecht für die Wahlen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Juristisch wird dieses Wahlrecht durch das GG gesichert. Die 16 Bundesländer haben dazu allerdings Kommunalwahlgesetze, kommunale Wahlordnungen oder ergänzende Vorschriften geschaffen, sodass die Kommunalwahl im Einklang mit der Landesverfassung steht. 

Das Seminar beschäftigt sich mit der Planung, Durchführung und Durchsetzung der Wahlvoraussetzungen im Rahmen der entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer. Anbei finden Sie eine entsprechende Übersicht zu den Kommunalgesetzen der Länder, die Gegenstand Ihrer landesrechtlichen Veranstaltung sind.