Das Bußgeldverfahren für Ordnungswidrigkeiten im Jobcenter
Das Bußgeldverfahren muss auch im Jobcenter häufig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zusätzlich) übernommen werden, denen wichtige rechtliche Fallstricke allenfalls oberflächlich vermittelt wurden. Immer wiederkehrende, typische Fehler sind die Folge. Ziel des Seminars ist es, insbesondere anhand von Fallbeispielen aus der Praxis des Jobcenters solch typische Fehlerquellen aufzuzeigen.
Seminarschwerpunkte:
- Ablauf des Bußgeldverfahrens
- Abgrenzung Bußgeld – Zwangsgeld; typischer Ablauf eines Zwangsgeldverfahrens
- Verfahrensgrundsätze
- Die Bußgeldvorschriften des § 63 SGB II anhand typischer Fallkonstellationen
- Beweismittel und ihre Verwertung
- Bemessung der Geldbuße
- Erlass des Bußgeldbescheids
- Verjährung und andere Verfolgungshindernisse
- Einstellung des Verfahrens