Das Seminar „Grundlagenkurs Steuerrecht – ein Crashkurs (3 Tage)“ richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von (Finanz-) Verwaltungen, kommunale Unternehmen und Zweckverbänden aller Art, die mit steuerrechtlichen Fragestellungen betraut sind.

Nicht selten liegt eine steuerrechtliche Ausbildung länger zurück oder das Steuerrecht muss aus den unterschiedlichsten Gründen neu erlernt oder aufgefrischt werden. An drei Tagen soll ein vollständiger Überblick über das gesamte Steuerrecht gegeben werden.

Schwerpunkt des Seminars sind u. A.:

  • Systematische Einordnung des Steuerrechts
  • Die Abgabenordnung (AO)
  • Rechtsquellen des Steuerrechts / Steuerarten / Begrifflichkeiten
  • Steuerliche Nebenleistungen / Die Steuerhoheit / Grundlagen der Steuerprinzipien
  • Überblick über die Steuerarten (Einkommenssteuer / Umsatzsteuer / etc.)
  • Übersicht über die Steuertatbestände
  • Das Steuerschuldverhältnis (Ansprüche)
  • Entstehung und Erlöschung des Steuerschuldverhältnisses
  • Die Haftungsfragen / Haftungstatbestände der AO
  • Das Besteuerungsverfahren (Besteuerungsgrundsätze / Auskunft / Beratung)
  • Die Steuerfestsetzung (§§ 155 ff. AO)
  • Der Feststellungsbescheid (§§ 179 ff. AO)
  • Der Aufbau der Finanzverwaltung (örtliche und sachliche Zuständigkeit)
  • Das Ermittlungsverfahren des Finanzamts (Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, etc.)
  • Außenprüfung und Steuerfahndung
  • Korrekturen von Verwaltungsakten (Berichtigung nach §129 AO)
  • Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (§§ 130, 131 AO)
  • Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (§§ 172 ff. AO)
  • Korrektur von Folgebescheiden / Korrekturarten
  • Steuererhebung und Vollstreckung (Fälligkeit / Säumnis / Zinsen)
  • Das Einspruchsverfahren (Überblick über Rechtsbehelfe)
  • Die Einspruchsentscheidung