Zwangsvollstreckungsrecht ist die zwangsweise Durchsetzung oder Sicherung eines zivilrechtlichen Anspruchs gegenüber einem Schuldner. Während das Insolvenzverfahren durch gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger und mithin eine Gesamtbereinigung sämtlicher Schulden zum Inhalt hat, dient die Einzelzwangsvollstreckung der Befriedigung eines Einzelnen, konkreten Gläubigers. Der Gläubiger bedient sich dazu der staatlichen Vollstreckungsorgane wie z.B. Gerichtsvollzieher.

Schwerpunkte des Seminars sind ferner:

  • Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
  • Zwangsvollstreckung gerichtet auf Herausgabe einer Sache
  • Zwangsvollstreckung gerichtet auf eine Handlung, auf ein Dulden oder auf ein Unterlassen
  • Pfändung und Versteigerung einer beweglichen Sache
  • Die Pfändung eines Drittschuldners (Lohn- und Gehaltspfändung, Pfändung laufender Sozialleistungen, Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen, Kontoguthaben und Schadensersatzansprüchen)

Wiederkehrende Fragestellung in der Gemeinde könnten u.a. sein:

  • Was kennzeichnet einen Vollstreckungstitel?
  • Welche Vollstreckungshindernisse sind zu beachten?
  • Wann liegen Vollstreckungsbeschränkungen vor?
  • Worin bestehen die Vollstreckungsvoraussetzungen?
  • Welche Wirkung und Bedeutung hat der Vollstreckungsauftrag? Wie hat dessen Ausstellung und mit welchem Inhalt zu erfolgen.
  • Welche Befugnisse, Rechte und Pflichten hat der Vollzugs- Vollstreckungsbeamte?
  • Wie hat die Sachaufklärung zu erfolgen?
  • Wie erfolgt die Gewährung von Zahlungserleichterungen und welche Rechtswirkung tritt ein?
  • Wie ist die Vollstreckungsniederschrift zu erstellen?
  • Welche Abgrenzung zum Insolvenzverfahren ist vorzunehmen?
  • Welche Rechtsmittel stehen dem Schuldner zur Verfügung und welche Wirkung haben diese?

Wir empfehlen dazu vertiefend unseren Tageskurs „Grundkurs Zwangsvollstreckungsrecht 2: die Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen“ sowie „Grundkurs Insolvenzrecht: Die Insolvenz des Verbrauchers aus Sicht des kommunalen Gläubigers“.