Ein kurzer Fall zum Einstieg:

A hat seinen blauen Schirm auf einer Parkbank liegen gelassen. B findet den blauen Schirm auf besagter Parkbank und gibt diesen im Fundbüro ab.

Um rechtlich einordnen zu können, wie die Rechtsposition des A gesehen werden muss und welche Erfordernisse die öffentliche Verwaltung erfüllen muss, um dem Fundrecht gerecht zu werden, muss das Fundrecht umfänglich beleuchtet werden.

Das Thema „Fundrecht“ ist ein wichtiges, jedoch auch sehr pflichtbeladenes Thema in den öffentlichen Verwaltungen. Das „Fundrecht“ zählt gemäß §§ 965 bis 984 BGB zum Sachenrecht, weist allerdings auch schuldrechtliche Elemente auf, wie insbesondere die Pflicht des Finders, einen besagten Gegenstand bei der zuständigen Behörde abzuliefern oder diese dem Empfangsberechtigten anzuzeigen. Regelungsgegenstand des Fundrechts ist, dem Eigentümer einer Sache seine Rechtsposition zurückzugeben, die er durch Verlust erlangt hat. Die verlorene Sache ist juristisch herrenlos.

Inhalte des Seminars sind ferner:

  • Rechtlicher Umgang mit Verlust und Fund insbesondere im Hinblick auf die Kommune
  • Pflichten des Finders / Pflichten des Empfangsberechtigten
  • Ersatz von Aufwendungen und Finderlohn
  • Rechtsfolgen der Verletzung der Ablieferungspflicht
  • Eigentumserwerb des Finders / Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung
  • Umgang mit Fundtieren in der Kommune
  • Umgang mit Fundsachen in der Kommune
  • Umgang Fundsachen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden
  • Umgang „Magnetfischen“ und „Sondeln“
  • Der Schatzfund (nach Denkmalschutzgesetz (DSchG))
  • Das Strandgut
  • Die Eigentumsermittlung durch Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Strafrechtliche Grenzen

Wir empfehlen dazu unseren Tageskurs „Crashkurs Sachenrecht“ sowie unseren „Crashkurs Zivilrecht“.