Viele Teilnehmer unserer Seminare arbeiten in der Friedhofsverwaltung.

Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt und daher in der überwiegenden Zahl der Fälle öffentlich-rechtlich organisiert. Hierbei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land oder Region, Trägerinstitutionen und örtlichen Gegebenheiten.

Im Friedhofsrecht werden Rechte, Pflichten und Verbote über das Satzungsrecht in Form der Friedhofssatzungen geregelt. Diese werden im Allgemeinen vom Friedhofsträger (Nach Art. 28 Abs. 2 GG der Gemeinde) verfasst und von der Friedhofsverwaltung publiziert und überwacht.

Friedhofssatzungen müssen sich am geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten (Landesrecht).

Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Unterschiedliche Regelungen treffen beispielsweise die Sargpflicht (nur Rheinland-Pfalz und Sachsen).

Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer können Träger von Friedhöfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Das sind in Deutschland die Gebietskörperschaften und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Dieses sind z. B. die Pfarreien und Kirchengemeinden.

Der Friedhof wird in den meisten Fällen von der Kommune oder den Pfarreien und Kirchengemeinden getragen, selten auch von Stiftungen und Vereinen.

Kommunale Friedhöfe werden zudem vorwiegend als städtische Regiebetriebe geführt.

Im Seminar geht es schwerpunktmäßig um folgende Sachverhalte:

  • Das allgemeine Friedhofwesen
  • Die Trägerschaften
  • Bestattungspflichten und Leichenschau
  • Abrechnungen und Gebührenbescheide
  • Das Widerspruchsverfahren
  • Besonderheiten der Bestattungspflichten (die islamische Bestattung; andere religiöse Besonderheiten).
  • Erd- und Urnenbestattungen / Verträge mit Nutzern
  • Besonderheiten des Umgangs (Lose Grabsteine / Bestattung eines Prominenten / Abfraß durch Tiere)
  • Waldbestattung
  • Tierfriedhof / Scheinfriedhof

Dieses Seminar berücksichtigt Ihre landesrechtlichen Besonderheiten und wird für jedes Bundesland angeboten!