Das Seminar „Grundlagen des Zivilrechts in der Verwaltung“ befasst sich mit den zivilrechtlichen Vertragsgrundsätzen in der Verwaltung oder der Behörde.

Nicht selten tritt die Frage behördlicherseits auf, ob ein Sachverhalt nun zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist, obwohl ein zivilrechtlicher Vertrag vorliegt. Die Behörde ist nicht selten mit diversen Fragen aus dem Zivilrecht belegt, u.a. ob überhaupt ein Vertragsschluss vorliegt, welche Grundsätze einzuhalten sind und ob überhaupt ein Vertrag vorliegt.

Inhalte dieses Seminars sollen den Rechtsanwender schulen, im allgemeinen Teil des BGB, im Schuldrecht und im Sachenrecht rechtssicher unterwegs zu sein und Problembewusstsein zu entwickeln. Grundsätze des 4. und 5. Buches des BGB (Familien- und Erbrecht) runden dieses Seminar ab.

Inhalte sind ferner:

  • Allgemeiner Teil des BGB:
    • Die Rechts- und Handlungsfähigkeit
    • Die Vertragsarten und der Vertragsschluss
    • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
    • Die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften (Geschäftsfähigkeit, Willensmängel und Stellvertretungsrecht)
    • Fristen und Verjährungsgrundsätze
    • Selbsthilferechte
  • Schuldrecht des BGB
    • Wie, wo und wann hat ein Schuldner zu leisten?
    • Verantwortlichkeit des Schuldners
    • Störungen im Schuldverhältnis (Schuldnerverzug)
    • Haftung für fremdes Verschulden
    • Vorvertragliches Schuldverhältnis (culpa in contrahendo)
    • Vertragliche Schuldverhältnisse Schenkung, Leihe, Pacht, Darlehen und Dienstleistungsverträge
    • Gesetzliche Schuldverhältnisse, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung
  • Sachenrecht
    • Besitzarten und Besitzschutz
    • Der Eigentumserwerb
    • Der Eigentumsschutz
    • Sicherungsechte
  • Familienrecht (Grundzüge)
    • Grundsätze des Verlöbnisses (Rechtsnatur und Ersatzansprüche)
    • Grundsätze der Eheschließung (Eheliches Güterrecht)
    • Unterhaltsrecht (Grundzüge)
    • Elterliche Sorge und Vormundschaftsrecht (Grundzüge)
  • Erbrecht
    • Grundbegrifflichkeiten des Erbrechts
    • Die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
    • Ausschlagung und Annahme einer Erbschaft, Erbenhaftung und Grundsätze des Pflichtteilsrechts
    • Der Erbschein

Wir empfehlen zur intensiveren Bearbeitung das Seminar „Sachenrecht 1 und Sachenrecht 2“.