Das Seminar beschäftigt sich mit dem Eherecht (§§1297 – 1599 BGB), insbesondere mit dem Verlöbnis, mit der Eheschließung sowie mit den Rechtswirkungen des Verlöbnisses und der Ehe. Weitere Schwerpunkte dabei sind die Ehescheidung und die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Verwandtschaftsrecht, die Abstammung nach §§ 1591 – 1600e BGB, insbesondere die Anfechtung der Vaterschaft, die Adoption und die Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB.

Ferner ist Schwerpunkt die elterliche Sorge nach §§ 1621 ff. BGB sowie die Vormundschaft nach §§ 1773 – 1895 BGB, die Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB und die Pflegschaft nach §§ 1909 ff. BGB.

Dieses Seminar erfordert keine Vorkenntnisse im Bereich des Familienrechts.