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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig ihre Angelegenheiten regeln können. Es umfasst die Bestellung von Betreuern, deren Rechte und Pflichten sowie die Wahrung der Interessen der betreuten Personen.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

Gutes Skript, welches man als Arbeitshilfe für die eigene Arbeit nutzen kann, viele Informationen welche Einwirkungsmöglichkeiten man hat...

Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.