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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig ihre Angelegenheiten regeln können. Es umfasst die Bestellung von Betreuern, deren Rechte und Pflichten sowie die Wahrung der Interessen der betreuten Personen.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.

Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

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