Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig ihre Angelegenheiten regeln können. Es umfasst die Bestellung von Betreuern, deren Rechte und Pflichten sowie die Wahrung der Interessen der betreuten Personen.