Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig ihre Angelegenheiten regeln können. Es umfasst die Bestellung von Betreuern, deren Rechte und Pflichten sowie die Wahrung der Interessen der betreuten Personen.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Fachkompetenz der Dozentin war überragend; gute Beispiele...

Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.