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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig ihre Angelegenheiten regeln können. Es umfasst die Bestellung von Betreuern, deren Rechte und Pflichten sowie die Wahrung der Interessen der betreuten Personen.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.

...kleiner Teilnehmerkreis, lockere Gesprächsatmosphäre...

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