Beamter ist, wer zu einem Dienstherrn in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Dienstherrenfähigkeit haben neben dem Bund, den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen), sofern letztere hierzu durch ein Gesetz ermächtigt sind. Wichtig für alle Verwaltungen im gesamten Bundesgebiet ist, dass insbesondere Personalabteilungen einen guten Überblick über das gesamte Beamtenrecht bekommen.

Im Seminar „Beamtenrecht intensiv (2 Tage)“ geht es um die fundierte Vermittlung des Beamtenrechts, um anspruchsvolle, beamtenrechtliche Situationen einschätzen und bewerten zu können.

Inhalte sind:

  • Einführung in das Beamtenrecht: Definition, Zweck und Besonderheiten
  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und weitere relevante Rechtsgrundlagen
  • Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Dienst- und Treuepflicht: Was bedeutet das für Beamte?
  • Besoldung und Versorgung von Beamten: System, Stufen und Leistungen
  • Beihilfe und Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Unterstützung im Krankheitsfall und bei anderen Herausforderungen
  • Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht: Arten, Verfahren und Konsequenzen
  • Rechtsschutz für Beamte bei Disziplinarmaßnahmen: Möglichkeiten und Grenzen
  • Praxisbeispiele und Übungen zur Anwendung des Disziplinarrechts
  • Laufbahnprinzip und Berufung ins Beamtenverhältnis
  • Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Reformen im Beamtenrecht: Neue Gesetze und Entwicklungen
  • Spezielle Fallstricke und Besonderheiten