Nicht selten kommt es, insbesondere nach der coronapandemischen Situation vor, dass Automaten statt eines persönlichen Kontaktes bevorzugt werden. Diese Aufstellung von unterschiedlichen Automaten folgt stets gem. § 14 Abs. 3 GewO.

Nicht selten sind Gewerbebehörden überfordert, welche Automatenart, welche Erlaubnispflicht nach sich zieht und wie mit Automaten grundsätzlich zu verfahren ist.

Das Seminar dient der Klarstellung, welche Automaten, wie anzumelden sind und welche Problematiken in der Gewerbebehörde aus dieser Anmeldung entstehen können.

Letztlich ist immer Sinngehalt der Schutz des Bürgers.

Folgende Fragestellungen werden u. A. erörtert:

  1. Landwirt A möchte einen Milchautomaten aufstellen. Welche Zulassungskriterien sind nötig?
  2. B möchte einen Weinautomaten aufstellen. Funktioniert das?
  3. C hat einen Imbiss und möchte zwei Spielautomaten zusätzlich aufstellen. Darf er das?
  4. K plant, einen Automaten mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen. Welche Regeln wären anwendbar?

Das Seminar schafft eine entsprechende Basis zum Umgang mit diversen Automaten durch Herleitung der (auch landesrechtlicher) Rechtsgrundlagen. Ferner werden diese Rechtsgrundlagen zur Anwendung gebracht und zusätzlich aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Voraussetzungen dem Gewerbetreibenden obliegen