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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt Verfahren zur Schuldenregulierung und -beseitigung bei Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Vermögensverwertung und Sanierungsoptionen, um eine gerechte Gläubigerbefriedigung und mögliche Unternehmenssanierung zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.

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