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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt Verfahren zur Schuldenregulierung und -beseitigung bei Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Vermögensverwertung und Sanierungsoptionen, um eine gerechte Gläubigerbefriedigung und mögliche Unternehmenssanierung zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

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