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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt Verfahren zur Schuldenregulierung und -beseitigung bei Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Vermögensverwertung und Sanierungsoptionen, um eine gerechte Gläubigerbefriedigung und mögliche Unternehmenssanierung zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.

Der kleine Teilnehmerkreis hat mir gut gefallen, sodass ein Austausch stattfand. Für mich schwierige Materie wurde gut erklärt, sodass keine Fragen mehr offen sind.

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