Die Covid-19 Krise mündet bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen in einer großen, finanziellen Belastung. Aus Sicht der Kommune besteht nur eine beschränkte Möglichkeit, eine fällige Forderung zurückzustellen, um den Bürger nicht finanziell überzustrapazieren.

Sollte ein Bürger oder eine Institution finanziell nicht in der Lage sein, seinen finanziellen Verpflichtungen durch Steuern, Gebühren oder Abgaben nachzukommen, besteht die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche Forderung zu stunden.

Auch könnte der Bürger eventuell eine Aufrechnung erklären oder ein Vollstreckungsaufschub erlangen. Letztlich besteht unter Umständen die Möglichkeit eines Erlasses.

Das Seminar beschäftigt sich ferner mit folgenden Themen:

  • Grundsätzliches zur Stundung von öffentlich-rechtlichen Forderungen
  • Grundsätze und Voraussetzungen der Aufrechnung
  • Grundsätze der Verrechnung
  • Grundsätze und Voraussetzungen zur Gewährung des Erlasses
  • Die Voraussetzungen der Säumniszuschläge und deren Berechnung
  • Grundsätze der Vollstreckung ins bewegliche und unbewegliche Vermögen
  • Die Pfändung und Verwertung von Forderungen
  • Besondere Sachverhalte

Dieses Seminar bietet Ihnen besondere Möglichkeiten der Problemdiskussionen und des Erfahrungsaustausches anhand von Beispielfällen auch aus Ihrem praktischen Verwaltungsalltag