Das in Deutschland geltende Ausländer- und Asylrecht ist ein Recht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Gemeint sind hierbei nicht nur geflüchtete Menschen, sondern auch Ausländer im Sinne der Norm, die u.U. schon lange in der Bundesrepublik beheimatet sind und hier vielleicht arbeiten, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen.

Die Rechtsquellen des Ausländerrechts sind vielfältig. Das deutsche Verfassungsrecht als rechtsgebende Basis, die Bundes- und Landesrechte, aber auch das Recht der Europäischen Union bieten dabei Grundsätze und Fertigkeiten.

Schließlich ist Deutschland an das Völkerrecht gebunden, welches sowohl in internationalen Verträgen als auch in allgemeinen Prinzipien Normen aufstellt, die in Deutschland zumindest bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen beachtet werden müssen, insbesondere im Bereich des Menschenrechtsschutzes.

Ferner bilden das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG) und das Asylgesetz (AsylG) wichtige Rechtsgrundlagen hinsichtlich Einreise, Erwerbstätigkeit und Status.

In einer globalisierten Welt sind intensive Kenntnisse für Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen eklatant wichtig.

Schwerpunkte des Seminars sind ferner:

  • Überblick über die Rechtsquellen des Ausländer- und Asylrechts
  • Darstellung des Ausländerrechts
  • Die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis
  • Die Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Das Ausweisungsinteresse
  • Die rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthaltsG
  • Überblick über das Asylverfahren
  • Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz
  • Dublin II Verordnung und Sekundärmigration
  • Abgrenzungsfragen zu Zweit- und Folgeanträgen
  • Anforderungen an die Glaubhaftigkeit
  • Umgang mit Beteiligten ohne Deutschkenntnisse
  • Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Die Duldung

Das Seminar ist überaus vielschichtig angelegt. Wir freuen uns, über Ihr umfangreiches Feedback nach diesem Seminar.