Hochschulen und Schulen, aber auch andere öffentliche Stellen - wie sämtliche Kammern, Zweckverbände und weitere - halten relevante Prüfungen ab.

Diese sind zumeist von erheblicher Bedeutung für die berufliche und persönliche Entwicklung der Prüflinge, mit denen somit ein besonderes öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis entsteht.

Ziel des Seminars ist es, Prüfungsverantwortlichen in der Verwaltung Orientierung zu geben. Dazu sollen besonders relevante Punkte sowie aktuelle Entwicklungen vertieft werden. Insbesondere die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen werden in diesem Seminar dargestellt - fechten doch viele Prüflinge Prüfungssituationen an, unabhängig von der Prüfungsart.

Schwerpunkte dieses Seminars sind ferner:

  1. Einführung in das Prüfungsrecht:
    • Definition und Bedeutung des Prüfungsrechts
    • Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
  2. Das Prüfungsverfahren (insbesondere Rechte der Prüflinge, Person des Prüfers, Prüfungskommission)
  3. Prüfungsordnungen:
    • Aufbau und Inhalt von Prüfungsordnungen
    • Rechte und Pflichten von Prüflingen und Prüfern
    • Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Prüfungsordnungen
  4. Prüfungsanfechtung:
    • Gründe für eine Prüfungsanfechtung
    • Ablauf und Fristen für die Anfechtung von Prüfungsentscheidungen
    • Verfahren und Zuständigkeiten bei der Prüfungsanfechtung
    • Die Bewertung von Prüfungsleistungen (Verfahren der Bewertung, rechtliche Vorgaben)
  5. Besondere Aspekte des Prüfungsrechts:
    • Barrierefreiheit und Prüfungssonderbedingungen für Studierende mit Behinderungen
    • Möglichkeiten der Prüfungswiederholung oder -verbesserung
    • Die Prüfungsbewertung (Nachteilsausgleich)
    • Die Prüfungsfähigkeit
    • Das Widerspruchsverfahren im Rahmen des Prüfungsrechts
    • Die Wiederholung der Prüfung
  6. Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidungen und Möglichkeiten
    1. Digitalisierung von Prüfungen und rechtliche Rahmenbedingungen
    2. Internationale Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen
    3. Herausforderungen und Perspektiven im Prüfungsrecht