In allen Phasen der Vorbereitung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen sind Architekten- und Ingenieurbüros eingebunden. Selbst bei der Vergabe und deren Vorbereitung kann und soll auf diese Spezialisten, deren spezielle Kenntnisse unverzichtbar sind, nicht verzichtet werden. Die Kommune als öffentlicher Bauherr darf vom Architekten/Bauingenieur als allumfassenden Sachwalter die erforderlichen Kenntnisse erwarten und verlangen. Treten hier Mängel auf, bringt das zumeist Haftungsansprüche gegen den Architekten/Bauingenieur hervor. Wir vermitteln Ihnen, worauf Sie achten sollten und wie die Verträge mit Architekten und Bauingenieuren gestaltet werden sollten.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • die grundsätzlichen Anforderungen an einen Architekten/Bauingenieur
  • die sich aus dem Vertrag ergebende Pflichtenlage für den Architekten/Bauingenieur
  • die speziellen Pflichten bei Vorbereitung der Vergabe eines Bauauftrages
  • die zu beachtenden Grundsätze bei der Vertragsgestaltung mit Architekten/Bauingenieuren
  • der mögliche Haftungsumfang des Architekten/Bauingenieurs aus Rechtsprechung und Gesetz
  • das Verhältnis Architekt/Bauingenieurs – Bauunternehmen – Bauherr
  • Gestaltungsfragen zur Honorarvereinbarung bzw. -festsetzung
  • Haftungsbegrenzungen und Verjährungsfristen

Dieses Seminar bietet Ihnen besondere Möglichkeiten der Problemdiskussionen und des Erfahrungsaustausches anhand von Beispielfällen auch aus Ihrem praktischen Verwaltungsalltag.