Gegenstand dieses Seminars ist das komplette Sachenrecht in seiner Form auf den behördlichen Alltag reduziert. Maßgeblich ist der Eigentumserwerb kraft Rechtsgeschäft (z.B. durch Kauf) vom Berechtigen bzw. vom Unberechtigten und der gutgläubige Erwerb.

Ferner sind weitere Schwerpunkte der Erwerb kraft Gesetz wie durch Ersitzung (§ 937 BGB), durch Verbindung (§ 946 BGB) durch Verarbeitung (§ 950 Abs. 1 S. 1 BGB), der Eigentumserwerb an Kfz-Papieren (§ 952 Abs. 2 BGB), durch Fund nach (§§ 973 Abs. 1, 965 BGB), durch Aneignung (§§ 958 Abs. 1, 90a BGB) sowie durch Trennung (§ 956 Abs .1 S. 1 BGB).

Weitere Schwerpunkte bilden rudimentär das Sicherungseigentum, der Erwerb von Anwartschaftsrechten, Pfandrechten sowie das Eigentümer-Besitzerverhältnis mit entsprechenden Anspruchsgrundlagen (Herausgabe von Nutzungen nach § 987 BGB, Schadensersatzansprüche nach § 991 Abs. 2, 989 BGB) sowie der Verwendungsersatz nach §994 Abs. 1 BGB.