Das Seminar beschäftigt sich mit dem Erbbaurecht als beschränktes dingliches Recht und ist jedes Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu errichten.

Das Erbbaurecht an einem Grundstück kann verkauft, vererbt und belastet werden. Der Erbbaurechtsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Die Eintragung erfolgt als gesondertes Blatt im Grundbuch. Zusätzlich wird ein Erbbaugrundbuch für das Grundstück angelegt. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags sind maximal 99 Jahre. Während dieser Zeit zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer regelmäßig einen sogenannten Erbbauzins. Nicht selten führt diese Vertragsart zu behördlichen Problemen, insbesondere, wenn der Erbbaurechtsvertrag durch Ablauf als Heimfall an den Grundstückseigentümer zurückfällt oder Probleme bei der Entrichtung des Erbbauzins zu Tage treten.

Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallanspruch gebrauch, so muss dieser eine angemessene Vergütung für das Erbbaurecht gewähren.