Der Überwachung des sogenannten „ruhenden Verkehrs“ kommt in vielen Kommunen eine zunehmende Bedeutung zu. Im Gegensatz zum „fließenden Verkehr“ werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr als ruhend bezeichnet. Dieses Seminar vermittelt Mitarbeitenden in Ordnungsämtern und Bußgeldstellen die erforderlichen Rechtskenntnisse anhand von praxisnahen Fällen und aktueller Rechtsprechung.

Schwerpunkte dieses Seminars sind ferner:

  • Der öffentliche Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts
  • Die Bedeutung der straßenverkehrsrechtlichen Rechtsnormen (StVG, StVO, StVZO, FZV, VwV-StVO)
  • Anwendbarkeit der Vorschriften über Halten und Parken nach StVO
  • Die Anzeigenverarbeitung (StGB, OWiG)
  • Das Abschleppen eines Kfz
  • Die Systematik um mobile Parkverbotsschilder
  • Darstellung gängiger Fälle mit aktuellem Bezug