Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeiten / Strafrecht

Das Bußgeldrecht regelt Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten, die keine Straftaten sind, aber Geldbußen nach sich ziehen. Im Strafrecht geht es um schwerwiegende Vergehen, die zu Strafen führen können. Beide Rechtsgebiete sorgen für Rechtssicherheit und die Durchsetzung von Vorschriften.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

Die wirklich guten Erklärungen und Fallbeispiele haben mir gut gefallen.

Es war locker, komplex und praxisnah. Als Grundlagenschulung perfekt.