Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeiten / Strafrecht

Das Bußgeldrecht regelt Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten, die keine Straftaten sind, aber Geldbußen nach sich ziehen. Im Strafrecht geht es um schwerwiegende Vergehen, die zu Strafen führen können. Beide Rechtsgebiete sorgen für Rechtssicherheit und die Durchsetzung von Vorschriften.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

Dozent hat es sachlich und verständlich erklärt; es war interessant, trotz "trockenem" Thema...