Das Bundeskabinett hat am 12.05.2023 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) soll die wesentlichen Anforderungen und Verfahren an den Hinweisgeberschutz beinhalten. Die Bundesregierung schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassend, indem nach bestimmten Voraussetzungen entsprechende Meldestellen eingerichtet werden sollen.

Als externe Meldestelle soll grundsätzlich das Bundesamt für Justiz dienen, für einige Bereiche sind spezielle Meldestellen vorgesehen. Für hinweisgebende Personen und bestimmte andere Personen gilt nach einer Meldung ein Schutz vor Repressalien des Meldenden. Thematisiert werden im Seminar ebenfalls bei einem Verstoß eine resultierende Schadenersatzpflicht durch den Verursacher. Auch Ordnungswidrigkeiten könnten bestehen und finden Eingang ins Seminar, beispielsweise wenn eine Meldestelle nicht eingerichtet wird oder wenn die Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und Meldestelle behindert wird.

Mit dem Entwurf solle der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut werden, führt die Bundesregierung zur Begründung an. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden“, heißt es darin weiter.

Das Seminar klärt umfassend über diese Materie auf.