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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt Verfahren zur Schuldenregulierung und -beseitigung bei Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Vermögensverwertung und Sanierungsoptionen, um eine gerechte Gläubigerbefriedigung und mögliche Unternehmenssanierung zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.

Die wirklich guten Erklärungen und Fallbeispiele haben mir gut gefallen.

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