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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt Verfahren zur Schuldenregulierung und -beseitigung bei Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Gläubigerrechte, Vermögensverwertung und Sanierungsoptionen, um eine gerechte Gläubigerbefriedigung und mögliche Unternehmenssanierung zu gewährleisten.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

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