Das Seminar „Umgang der Gemeinde mit der Zweitwohnungssteuer“ vermittelt fundiertes Wissen zur rechtssicheren Erhebung und Verwaltung der Zweitwohnungssteuer in Kommunen. Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Grundlagen, Verwaltungsprozesse und praktischen Herausforderungen im Umgang mit dieser Steuer kennen. Zudem werden praxisnahe Lösungen zur Umsetzung der Erhebung und Kontrolle der Zweitwohnungssteuer vorgestellt, um eine effiziente und ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Gemeinden, Städten und Kommunen, die für die Erhebung und Verwaltung der Zweitwohnungssteuer zuständig sind. Es ist ideal für Fachkräfte in Steuerämtern, Kassen- und Vollstreckungsstellen sowie für Entscheidungsträger in der Verwaltung, die an der Konzeption, Umsetzung und Kontrolle der Zweitwohnungssteuer beteiligt sind. Auch Führungskräfte und Kommunalpolitiker, die sich über die Thematik informieren möchten, können von diesem Seminar profitieren.
Details zum Inhalt:
- Rechtsgrundlagen der Zweitwohnungssteuer
- Erfassung und Verwaltung von Zweitwohnungen
- Berechnung und Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
- Umgang mit Befreiungen und Sonderregelungen
- Kontrolle und Durchsetzung der Steuerpflicht
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden zur Datenerhebung
- Umgang mit Widersprüchen und Klageverfahren
Lernziele:
Die Teilnehmer erwerben ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der praktischen Umsetzung der Zweitwohnungssteuer. Sie lernen, wie die Steuer effizient erhoben und verwaltet wird, welche Herausforderungen dabei auftreten können und wie sie diese erfolgreich bewältigen. Zudem werden ihnen Wege aufgezeigt, um die Steuerpflicht effektiv durchzusetzen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherer Umgang mit der Erhebung der Zweitwohnungssteuer
- Rechtskonforme Umsetzung und Verwaltung der Steuer
- Optimierte Steuererfassung und -verwaltung für Gemeinden
- Effiziente Bearbeitung von Befreiungen und Widersprüchen
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden
- Minimierung von Fehlern und rechtlichen Risiken bei der Steuererhebung
- Steigerung der Einnahmen durch effektive Durchsetzung