Ab dem 01.01.2026 treten in Nordrhein-Westfalen wichtige Änderungen im Vergaberecht in Kraft. Das Seminar vermittelt kompakt die neuen rechtlichen Anforderungen, insbesondere den neu eingeführten § 75a GO NRW, der die Pflichten kommunaler Auftraggeber erweitert. Behandelt werden Auswirkungen auf Vergabeprozesse, Dokumentation, Transparenz und strategische Beschaffung. Ziel ist es, Kommunen rechtssicher auf die Reform vorzubereiten und Handlungssicherheit für den Arbeitsalltag zu schaffen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Vergabestellen, Kämmereien, Fachämtern, Rechtsabteilungen sowie an Führungskräfte, die Beschaffungsvorgänge verantworten. Auch Beschäftigte mit Schnittstellen zu Einkauf, Finanzverwaltung oder Projektmanagement profitieren von der Einführung in die neuen Vorgaben des Vergaberechts in NRW.
Details zum Inhalt:
- Überblick über die Vergaberechtsreform NRW 2026
- Neuer § 75a GO NRW: Bedeutung, Pflichten und praktische Folgen
- Auswirkungen auf Verfahrenswahl, Dokumentation und Transparenz
- Anpassungen in kommunalen Vergabeprozessen
- Anforderungen an Nachhaltigkeit und strategische Beschaffung
- Rechtssichere Umsetzung in Verwaltung und Fachämtern
Lernziele:
Die Teilnehmenden verstehen die neuen Anforderungen des Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen und wissen, wie der § 75a GO NRW rechtssicher umgesetzt wird. Sie können Vergabeprozesse prüfen, anpassen und dokumentieren, Risiken erkennen und die Neuerungen sicher in den Arbeitsalltag integrieren. Zudem erlangen sie Klarheit über strategische Beschaffungsziele und zukünftige Entwicklungslinien.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssicherheit durch fundierten Überblick über alle Neuerungen
- Klarheit zum neu eingeführten § 75a GO NRW
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Vergabestellen
- Verbesserte Dokumentation und Prozessqualität
- Praxisnahe Umsetzungshilfen



